Willkommen in der Praxis am Sendlinger Tor
Wir möchten Ihnen mit unserem Internetauftritt die Möglichkeit geben, uns und unser Team näher kennen zu lernen.
Sehr geehrte Patienten,
Die Coronavirus- Impfverordnung (ImpfV) des BMG beinhaltet u.a. eine Priorisierung für den Anspruch auf die Schutzimpfung.
Personen mit chronischen Erkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer
Infektion mit dem Coronavirus besteht, haben zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung gegenüber dem Impfzentrum oder dem mobilen
Impfteam ein ärztliches Zeugnis über die vorliegende Erkrankung vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur für Patienten unserer Praxis diese Atteste ausstellen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte tragen sie unten in das Formular die Gruppe und den Grund für die Priorisierung ein!
Welche Bescheinigung sie benötigen steht hinter dem jeweiligen Abschnitt in Klammern.
Ärztliche Atteste sind nur in der 2. und 3 Impf-Phase für Menschen mit chronischen Erkrankungen der Gruppe 2 (hoher Priorität) oder Gruppe 3 (erhöhter Priorität) erforderlich!
GRUPPE 1 (höchste Priorität): - Achtung kein ärztliches Attest erforderlich!!
GRUPPE 2 (hohe Priorität):
GRUPPE 3 (erhöhte Priorität):
Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit